Ein furchtbar schlechtes Stück Film, für wenig Geld von ein paar Religioten produziert, lässt derzeit Teile der Welt in Chaos versinken. Tausende von Menschen sind von diesen 13 Minuten und 51 Sekunden Provokation zutiefst in ihren religiösen Gefühlen verletzt. Ich möchte dieses Ereignis zum Anlass nehmen, eine Diskussion über die Relevanz religiöser Gefühle im Allgemeinen zu führen.
Klar, „Innocence of Muslims“, so der Name dieser geballten Ladung Dummheit, ist ein geschmackloses Stück Kunst (wollen wir es einmal Kunst nennen). Das Ausmass der verursachten Entrüstung erstaunt mich aber. Nun, wahrscheinlich sind die Proteste und die in den vergangenen Wochen verübten Morde nicht nur auf die Verunglimpfung des islamischen Propheten zurückzuführen, da steckt wohl auch eine ordentliche Portion „Anti-Amerikanismus“ dahinter. Die Wirkung dieser Proteste ist allerdings sehr bedenklich. So spricht sich beispielsweise die USA gegen weitere Karikaturen von Mohammed aus. Es lassen sich dafür zwei mögliche Erklärungen finden. Entweder hat die Regierung Angst vor den Konsequenzen von öffentlicher Meinungsäusserung oder die Rücksicht auf religiöse Gefühle ist stärker zu gewichten als das Recht auf freie Meinungsäusserung.
Das mit den religiösen Gefühlen ist so eine Sache. Ist die Verletzung von Gefühlen strafbar? Wenn ich von einem Freund hintergangen, von meinem Lehrer beschimpft, wegen meiner Kleider ausgelacht werde, kann ich dann Klage erheben? Klarer Fall: Eine Forderung nach Entschädigung eines derartigen Delikts würde bei der schweizerischen Justiz gerade mal ein müdes Lächeln bewirken. Bin ich aber Muslim und jemand nennt Mohammed in der Öffentlichkeit einen Mörder (tatsächlich war Mohammed Feldherr im Kampf um Mekka, dass dabei Menschen gestorben sind lässt sich wohl nicht bestreiten) ist ernsthaft zu prüfen ob derjenige gegen schweizerisches Recht verstösst:
Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuch:
Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt,[...]wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Wie es sich mit solchen Gesetzen verhält muss auch hier von Fall zu Fall abgewogen werden. Ob die Bezeichnung Mohammeds als Mörder in der Öffentlichkeit eine solche „in gemeiner Weise„ von statten gegangene Beschimpfung oder Verspottung von Gegenständen religiöser Verehrung ist, weiss ich nicht, dafür fehlen mir die juristischen Kenntnisse. Die Frage ist aber eine andere: Wird hier die Kundtuung einer kritischen Meinung gegenüber einer Religion nicht eingeschränkt?
Die Verletzung atheistischer Gefühle
Man könnte die Argumentation auch anders führen. Ich, als Atheist, bin in meinen wissenschaftlichen (nicht religiösen) Gefühlen zutiefst verletzt, wenn ich mit ansehen muss, mit welcher Militanz manche Menschen für ihre Religion kämpfen ohne diese tatsächlich mit rationalen Argumenten zu verteidigen. Denn Gefühle sind kein rationales Argument und schon deshalb ist ihr juristischer Schutz sehr fragwürdig.
„Das ist doch aus der Luft gegriffen“ mögen nun einige sagen. Ich könnte nun zum Beweis der rechtlichen Unzulänglichkeit von Gefühlen argumentieren, dass Gefühle sehr individuell sind und niemand weiss, wie sehr ich doch gekränkt bin, mit ansehen zu müssen, wie Menschen ihr Leben in religiöser Unwissenschaft und Ignoranz einschränken. Wie wir aber bald feststellen führt das zu nichts. Aber nicht allein deswegen, könnte sich ein Atheist in seinem Wohl eingeschränkt fühlen.
„und mit Feuerflammen, Rache zu geben über die, so Gott nicht erkennen, und über die so nicht gehorsam sind dem Evangelium unsers HERRN Jesu Christi,welche werden Pein leiden, das ewige Verderben von dem Angesichte des HERRN und von seiner herrlichen Macht“ – 2. Thessalonicher Vers 8-9, Bibel, Luther Übersetzung 1912
„Ach daß die Gottlosen müßten zur Hölle gekehrt werden, alle Heiden, die Gottes vergessen!“ – Psalm 9, Vers 18, Bibel, Luther Übersetzung 1912
So droht uns, „die, so Gott nicht erkennen“, die Bibel. Diese Androhungen überschreiten eindeutig jede Äusserung der Kritik am Christentum die mir bis heute unter die Augen gekommen ist an Rücksichtslosigkeit, Grausamkeit und Brutalität. Wo es im Neuen Testament bei Jenseits-Drohungen bleibt, kommt es im Koran zu handfesten Gewaltandrohungen:
„Und wenn ihr auf diejenigen trefft, die den Glauben verweigert haben, so gilt das Schlagen der Genicke, bis, wenn ihr sie niedergekämpft habt, ihr dann die Fessel fest macht.“ – Koran, Sure 47:4
Eine solche Schrift, wäre sie nicht Gegenstand religiöser Verehrung, würde in der Schweiz zensiert, wenn nicht sogar indiziert werden. Stehen diese Worte, mit denen nicht-religiösen Menschen Unheil in so furchtbarem Masse angedroht wird, in irgend einem Verhältnis zu den Beleidigungen die eine Religiöse Gruppe in einer kritischen Gesellschaft erdulden muss? Ich meine nicht!
Die Juden, die im übrigen von Jesus persönlich als „Kinder des Teufels“ (siehe Johannes 8, Vers 44) bezeichnet wurden, sind, wie auch Christen, dem Dekalog (den zehn Geboten) verpflichtet. Auch hier lässt Gott, in diesem Fall JHWH genannt, nicht an seiner Grausamkeit zweifeln:
„[...]Denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein eifriger Gott, der da heimsucht der Väter Missetat an den Kindern bis in das dritte und vierte Glied, die mich hassen;“ - Exodus 20, Vers 5, Bibel, Luther Übersetzung 19121
Das ist sogar noch eine Spur heftiger als die Gewaltandrohung des Korans. Meine Kinder und Kindeskinder werden von Gott persönlich für meinen Unglauben bestraft.
Die Bibel verbieten
Meiner Ansicht nach sind solche Botschaften kaum mit heutigen Vorstellungen von Menschenrechten und Weltoffenheit vereinbar. Wohlgemerkt dass die oben Zitierten Stellen nur eine kleine Auswahl aus den Schriften der drei grossen abrahamitischen Religionen sind. Eine „Anthologie der Grausamkeiten“ liesse sich noch lange weiterführen.
Wenn ich nun fordere, die Bibel, den Koran oder die Tora zu verbieten, werden mir bestimmt viele Gläubige nahelegen, diese Schriften nicht so wörtlich zu nehmen. Dazu möchte ich zwei Dinge sagen:
Erstens möchte ich eine Grundsatzfrage stellen. Wie wollen Christen (oder auch Juden oder Muslime) sich als Anhänger einer Religion sehen, wenn heilige Schriften so ausgelegt werden können, wie es für die Argumentation gerade nützlich ist?
Zweitens erwarte ich im Gegenzug auch von religiöser Seite Nachsicht und Kritikfähigkeit.
Im Interesse einer freien und aufgeklärten Gesellschaft muss Kritik immer ihren Platz und ihre Berechtigung haben. Kritik regt zum Nachdenken an und deckt Denkfehler auf. Satire ist ein Mittel der Kritik und darf nicht als etwas Verwerfliches abgetan werden. Klar gibt es schlechte Kritik, beispielsweise in Form schlecht gemachter Satire im Internet. Fühlt sich eine Gruppierung durch Kritik in ihren religiösen Gefühlen verletzt, darf das nicht heissen, dass Kritik nicht mehr erwünscht ist, das Gegenteil ist der Fall: Es darf im Interesse einer aufgeklärten Gesellschaft keine Rücksicht auf religiöse Gefühle genommen werden!
1. Diese Stelle ist aus der Bibel zitiert. Eine englische Übersetzung der Tora findet sich hier. Es sei darauf hingewiesen, dass in der Tora von einem eifersüchtigen Gott (jealous) und nicht von einem eifrigen Gott die rede ist.